Auch Wasserpfeifen sind tabu

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Das Bundesverfassungsgericht hat das absolute Rauchverbot auf Shishas ausgeweitet

 

Die Richter in Karlsruhe sind in ihrem Urteil vom 20.10.2010 zu dem Schluss gekommen, dass auch Wasserpfeifen unter das Rauchverbot fallen und haben somit den Beschluss vom August bekräftigt, der das Verbot verfassungskonform einstuft.

 

Ausgangspunkt der richterlichen Prüfung war ein Eilantrag eines Shisha-Bar-Besitzers, der eine kurzfristige Aussetzung des Rauchverbotes für seinen Betrieb erwirken wollte. Er sei von dem Rauchverbot besonders betroffen, argumentierte der 63-jährige Perser, da rund 95 Prozent seiner Kundschaft die Wasserpfeifen nutzten. Gegenüber ri0tvan press äußerte sich der Mann entrüstet: „Ich besitze ein einräumiges Bistro, halte mich stets an alle Gesetze und Auflagen, es ist einfach nicht fair, jetzt kann ich meinen Laden schließen! Die Bar war mein Leben! Aber das interessiert hier niemanden.“

 

Das Gericht begründet das Urteil jedoch gerade mit Fairness. Denn in dem im August erlassenen Rauchverbot ist explizit enthalten, dass es keine Ausnahmen und Sonderregelungen gibt.

 

 

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