Archiv für Mai 2011

Rauchverbot gilt auch für Wasserpfeifen

Mai 23, 2011

Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Oktober 2010 fallen auch Wasserpfeifen unter das strikte Rauchverbot in Bayern (Aktenzeichen: 1 BvQ 23/10).

Laut Bundesverfassungsgericht sei der Gesundheitsschutz höher zu werten als die Freiheiten der Gastwirte. Der Landesgesetzgeber stufe auch Wasserpfeifen als gesundheitsgefährdend ein. Die Verfassungsbeschwerde eines Shisha-Bar-Betreibers wurde somit abgelehnt. Dieser sieht sich in seiner grundgesetzlich garantierten Handlungs- und Berufsfreiheit verletzt: Er müsse schließen, da es weder Übergangsregelungen, noch Entschädigungen gäbe. Das Rauchverbot treffe ihn aufgrund des besonderen Konzepts seines einräumigen Bistros besonders stark. 95 Prozent der Kundschaft seien nur zum Rauchen gekommen.

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Auch keine Wasserpfeifen erlaubt!

Mai 23, 2011

Neben Zigaretten sind auch keine Wasserpfeifen in der Gastronomie erlaubt. Dieser Beschluss geht aus einem Urteil vom Mittwoch, den 20.10.2010, das vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in gesprochen wurde, hervor. Somit wurde das im August 2010 erteilte absolute Raucherverbot bekräftigt. Mit dem Urteil vom 20. Oktober hat das Bundesverfassungsgericht den Eilantrag eines Shisha-Bar-Betreibers abgelehnt. Dieser argumentierte: In sein ein räumiges Bistro würden, aufgrund seines besonderen Konzeptes, 95 Prozent der Kundschaft zum Rauchen kommen. Vom neuen Gesetz wäre er deshalb „besonders hart betroffen“. Mit dem neuem Gesetz sehe er die grundsätzliche garantierte handlungs- und Berufsfreiheit verletzt. Er forderte deshalb, das Rauchverbot für ihn vorläufig auszusetzen. Das BGH begründete sein Urteil wie folgt: Die Einbeziehung von Wasserpfeifen in das absolute Rauchverbot sei nicht zu beanstanden. Auch Wasserpfeifen würden vom Landesgesetzgeber als gesundheitsgefährdend eingestuft. Der Gesundheitsschutz dürfe vom Gesetzgeber höher gewertet werden als der wirtschaftliche Erfolg der Gastwirte. So müsse von den Betreibern auch schwere Eingriff „bis hin zur Gefährdung ihrer wirtschaftlichen Existenz“ hingenommen werden.

Bundesverfassungsgericht: Striktes Rauchverbot verfassungskonform

Mai 23, 2011

Keine Ausnahmeregelungen für Shisha-Bars

KARSLRUHE: Das Bundesverfassungsgericht hat in einem Urteil vom Mittwoch, den 20.10.2010, den Eilantrag eines Shisha-Bar-Betreibers auf vorläufiges Aussetzen des Rauchverbotes abgelehnt. Das Rauchverbot gilt demnach auch für Wasserpfeifen, da diese auch als gesundheitsgefährdend eingestuft werden. Damit bestätigten die Richter ein Urteil vom August, das das absolute Rauchverbot als verfassungskonform einstuft.

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