Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Oktober 2010 fallen auch Wasserpfeifen unter das strikte Rauchverbot in Bayern (Aktenzeichen: 1 BvQ 23/10).
Laut Bundesverfassungsgericht sei der Gesundheitsschutz höher zu werten als die Freiheiten der Gastwirte. Der Landesgesetzgeber stufe auch Wasserpfeifen als gesundheitsgefährdend ein. Die Verfassungsbeschwerde eines Shisha-Bar-Betreibers wurde somit abgelehnt. Dieser sieht sich in seiner grundgesetzlich garantierten Handlungs- und Berufsfreiheit verletzt: Er müsse schließen, da es weder Übergangsregelungen, noch Entschädigungen gäbe. Das Rauchverbot treffe ihn aufgrund des besonderen Konzepts seines einräumigen Bistros besonders stark. 95 Prozent der Kundschaft seien nur zum Rauchen gekommen.