Bundesverfassungsgericht verbietet Wasserpfeifen – absolutes Rauchverbot verfassungskonform
Das Bundesverfassungsgericht hat am Mittwoch die Beschwerde eines Shisha-Bar-Betreibers abgelehnt. Der Gastronom hatte einen Eilantrag gestellt, das Rauchverbot auszusetzen. Da das Verbot die grundgesetzliche Handlungs- und Berufsfreiheit verletze. Zudem habe er weder eine Übergangszeit noch eine Entschädigung erhalten und den Betrieb einstellen müssen, obwohl 95 Prozent der Besucher zum Rauchen kämen.
Die Richter urteilten, dass auch Wasserpfeifen vom Gesetzgeber als gesundheitsgefährdend eingestuft worden seien. Demnach seien auch Wasserpfeifen in das Rauchverbot einzubeziehen. Der Gesetzgeber dürfe den Gesundheitsschutz höher bewerten als die Freiheiten der Gastwirte. Das Rauchverbot rechtfertige Eingriffe in den Betrieb bis zur Gefährdung der wirtschaftlichen Existenz. Da der Grundsatz der Gleichbehandlung auch das Gastgewerbe betreffe, seien keine Ausnahmen oder Härtefallregelungen notwendig.