Rauchverbot nun auch in Shisha-Bars

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Karlsruhe (sp). Das Bundesverfassungsgericht, kurz BVerfG, hat nun auch das Rauchen von Wasserpfeifen in Gaststätten als verfassungswidrig erklärt. Das in Bayern durchgesetzte strikte Rauchverbot vom 01.08.2010 gilt demnach auch für Betreiber von sogenannten Shisha-Bars.

Die Karlsruher Richter beurteilten am 20.10.2010 den Gesundheitsschutz der Bevölkerung im Vergleich zu den dadurch beeinträchtigten Freiheitsrechten der Gastwirte und Raucher als vorrangig. Anlass für die Urteilsfindung war der Antrag des Betreibers einer einräumigen Wasserpfeifenbar, in der das Rauchen einen Teil des gastronomischen Konzepts darstellt. „Nach Angaben des Antragstellers kommen mindestens 95 Prozent seiner Gäste, um Wasserpfeife zu rauchen.“, so das BVerfG. Laut  Urteil des Verfassungsgerichtes umfasst das seit Sommer 2010 beschlossene strikte Rauchverbot auch Betriebe, in denen, wie im Fall des Antragstellers, das Rauchen fester Bestandteil des Gaststättenkonzepts ist. Dies gelte auch im Falle einer dadurch drohenden Gefährdung ihrer wirtschaftlichen Existenz, so die Karlsruher Richter in ihrer Urteilsbegründung weiter.

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