Rauchverbot auch für Wasserpfeifen

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Karlsruhe. Nach einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts dürfen in bayerischen Kneipen auch keine Wasserpfeifen mehr geraucht werden. Damit gilt das absolute Rauchverbot nun auch für Shisha-Bars. Denn auch Wasserpfeifen werden vom Landesgesetzgeber als gesundheitsgefährdend eingestuft.

Mit ihrer Entscheidung vom Mittwoch wiesen die Richter des Ersten Senats den Eilantrag eines Shisha-Bar-Besitzers auf vorläufige Aussetzung des Verbots zurück. Gleichzeitig bekräftigten sie mit dem Urteil ihren Beschluss vom August, in dem sie das absolute Rauchverbot in Bayern als verfassungsgemäß eingestuft hatten.

In Bayern gilt seit August nach einem Volksentscheid das umfassendste Rauchverbot in Deutschland. Im Freistadt entfielen damit alle bis dahin bestehende Ausnahmen etwa für Festzelte oder kleinere Kneipen. Der Inhaber der Shiha-Bar sah dadurch vor allem seine Grundrechte auf Berufs- und Handlungsfreiheit verletzt. Er sei von dem Rauchverbot besonders hart betroffen und müsse jetzt schließen, da mindestens 95 Prozent seiner Gäste zum Rauchen von Wasserpfeifen gekommen wären.

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