Archiv für Mai 2011

Bundesverfassungsgericht verbietet Wasserpfeife

Mai 31, 2011

Das Bundesverfassungsgericht (BVG) hat am vergangenen Mittwoch einen Beschluss über das Verbot von Wasserpfeifen in Gastronomiebetrieben veröffentlicht.  Das absolute Rauchverbot ist somit verfassungsgemäß.

Hintergrund war die Beschwerde eines Münchner Shisha-Bar-Betreibers, der den Fortbestand seines einräumigen Bistros durch das absolute Rauchverbot gefährdet sah. 95 Prozent seiner Kunden kämen zum Rauchen in seine Bars, so der Gastwirt.

Das  BVG lehnte den Eilantrag des Bar-Betreibers, das Rauchverbot vorläufig auszusetzen, ab. Die Begründung: Der Gesundheitsschutz steht über den Freiheiten der Gastwirte. Die Wasserpfeife wurde bereits  vom Landesgericht Bayern als gesundheitsgefährdend eingestuft.

Rauchverbot gilt auch für Wasserpfeifen

Mai 30, 2011

Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht hat am Mittwoch einen Beschluss des ersten Senats veröffentlicht: Das Rauchverbot in Kneipen und Gaststätten gilt auch für Betreiber von Shisha-Bars (Aktenzeichen  1 BvQ 23/10).

Dies bekräftigt ein im August dieses Jahres gefasstes Urteil, welches das absolute Rauchverbot als verfassungskonform einstuft. Damit ist die Beschwerde eines Shisha-Bar-Betreibers aus München ablehnt. Seine Argumentation: Sein einräumiges Bistro sei ein besonderes Konzept, 95% der Kunden kämen zum Rauchen. Deswegen sei er von diesem Urteil besonders hart betroffen. Durch dieses Urteil sei seine grundgesetzlich garantierte Handlungs- und Berufsfreiheit verletzt. Da es weder eine Übergangsregelung gibt noch eine Entschädigung vorgesehen ist, müsse er sein Lokal schließen, so der Betreiber. (weiterlesen…)

Sisha-Verbot in Deutschland

Mai 29, 2011

Bundesverfassungsgericht verbietet Wasserpfeifen – absolutes Rauchverbot verfassungskonform

Das Bundesverfassungsgericht hat am Mittwoch die Beschwerde eines Shisha-Bar-Betreibers abgelehnt. Der Gastronom hatte einen Eilantrag gestellt, das Rauchverbot auszusetzen. Da das Verbot die grundgesetzliche Handlungs- und Berufsfreiheit verletze. Zudem habe er weder eine Übergangszeit noch eine Entschädigung erhalten und den Betrieb einstellen müssen, obwohl 95 Prozent der Besucher zum Rauchen kämen.

Die Richter urteilten, dass auch Wasserpfeifen vom Gesetzgeber als gesundheitsgefährdend eingestuft worden seien. Demnach seien auch Wasserpfeifen in das Rauchverbot einzubeziehen. Der Gesetzgeber dürfe den Gesundheitsschutz höher bewerten als die Freiheiten der Gastwirte. Das Rauchverbot rechtfertige Eingriffe in den Betrieb bis zur Gefährdung der wirtschaftlichen Existenz. Da der Grundsatz der Gleichbehandlung auch das Gastgewerbe betreffe, seien keine Ausnahmen oder Härtefallregelungen notwendig.

Rauchverbot auch für Wasserpfeifen

Mai 29, 2011

Karlsruhe. Nach einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts dürfen in bayerischen Kneipen auch keine Wasserpfeifen mehr geraucht werden. Damit gilt das absolute Rauchverbot nun auch für Shisha-Bars. Denn auch Wasserpfeifen werden vom Landesgesetzgeber als gesundheitsgefährdend eingestuft. (weiterlesen…)

Rauchverbot nun auch in Shisha-Bars

Mai 29, 2011

Karlsruhe (sp). Das Bundesverfassungsgericht, kurz BVerfG, hat nun auch das Rauchen von Wasserpfeifen in Gaststätten als verfassungswidrig erklärt. Das in Bayern durchgesetzte strikte Rauchverbot vom 01.08.2010 gilt demnach auch für Betreiber von sogenannten Shisha-Bars. (weiterlesen…)

Rauchverbot macht vor Wasserpfeifen nicht halt

Mai 27, 2011

20. Oktober 2010 – Karlsruhe ­– Nach dem heute veröffentlichten Urteil des Bundesverfassungsgerichts fällt auch das Rauchen von Wasserpfeifen unter das deutsche Rauchverbot. Damit bekräftigt das Gericht sein Grundsatzurteil vom August diesen Jahres, nachdem ein Verbot verfassungskonform ist.

Der Beschwerde eines Shisha-Bar-Betreibers, er sei durch das Rauchverbot „wirtschaftlich bedroht“, wurde vom ersten Senat nicht stattgegeben. Der Bistro-Besitzer hatte argumentiert, dass 95 Prozent seiner Kundschaft zum Rauchen komme und ein Verbot seine Handlungs- und Berufsfreiheit verletze.

Das Gericht verwies in seiner Urteilbegründung auf die Gesetzgebung der Länder, die auch Wasserpfeifen als gesundheitsschädlich eingestuft hatten. Der Gesundheitsschutz sei höher zu bewerten, als die Freiheit der Gastwirte. Die Gleichbehandlung aller Betreibe schließe Ausnahmen in Form von Härtefallregelungen von vornherein aus, so die Karlsruher Richter.

Strikter wird das Rauchverbot nun auch in Bayern. Nach dem Volksentscheid im August, sind Ausnahmen für Festzelte und Einraumkneipen gestrichen. Selbst Rauchernebenräume dürfen nicht mehr betrieben werden.

Bundesverfassungsgericht verbietet Wasserpfeifen

Mai 26, 2011

Am vergangenen Mittwoch hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) im Zuge des
strikten Rauchverbotes in Gaststätten auch das Rauchen von Wasserpfeifen verboten.

Vorausgegangen war die Beschwerde eines bayerischen Shisha-Bar-Betreibers, der mittels Eilantrag die vorläufige Aussetzung des Rauchverbots erwirken wollte. Den
Antrag begründete er mit dem besonderen Konzept, das seine Bar verfolge, wonach
die Besucher die Kneipe fast ausschließlich zum Shisha rauchen besuchten. Er
sah sich von dem im August gefällten Urteil, das das absolute Rauchverbot als
verfassungskonform einstufte, besonders hart getroffen und befürchtete die
Schließung der Bar.

Der Eilantrag wurde mit der Begründung abgelehnt, dass das Einbeziehen der Wasserpfeifen in das Verbot nicht gegen die Verfassung verstoße, da diese vom Landesgesetzgeber – wie Zigaretten und Zigarren auch - als gesundheitsgefährdend eingestuft wurden. Im vorliegenden Fall stuft der Gesetzgeber den Gesundheitsschutz als wichtiger ein als die Freiheit der Gastwirte; diese müssten auch solch schwere Eingriffe, bis hin zur Gefährdung der wirtschaftlichen Existenz, hinnehmen. Gemäß Gleichbehandlungsgrundsatz würden hier bei keinen Gastwirten Ausnahmen gemacht.

Zum Hintergrund: Mittels Volksentscheid wurde Anfang August 2010 die Aufhebung der bis dato geltenden Ausnahmen für Festzelte, kleine Einraumkneipen und
Rauchernebenräume beschlossen.

Rauchverbot verbannt zukünftig auch Wasserpfeifen

Mai 26, 2011

Das Bundesverfassungsgericht entschied am 20. Oktober 2010 das Rauchverbot auch auf Wasserpfeifen auszuweiten. Damit wurde das Urteil vom vergangenen August bekräftigt, welches das absolute Rauchverbot als verfassungskonform einstufte.

Ein Shisha-Bar-Betreiber aus Augsburg beschwerte sich mit der Begründung 95% seiner Kundschaft komme nur zum Rauchen. Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts verletze seine garantierte Handlungs- und Berufsfreiheit und zwinge ihn seine Bar zu schließen. (weiterlesen…)

Wasserpfeifen fallen unter Rauchverbot

Mai 26, 2011

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat am 20.10.2010 die Einführung des absoluten Rauchverbots als verfassungskonform bestätigt und auch für Wasserpfeifen gültig erklärt. Damit wurde der Antrag eines bayerischen Shisha-Bar Betreibers, der aufgrund des Rauchverbots schließen musste, abgelehnt.

(weiterlesen…)

Bundesverfassungsgericht: Rauchverbot auch für Shisha-Bars

Mai 26, 2011

Karlsruhe, 20.10.2010. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat in einem heute veröffentlichten Beschluss das Rauchen von Wasserpfeifen in Bars und Restaurants verboten. Damit ist das strikte Raucherverbot in Bayern verfassungskonform.

Die Eilklage eines bayrischen Shisha-Bar-Betreibers, das Rauchverbot gegen ihn auszusetzen, hat das BVerfG abgelehnt. „Auch Wasserpfeifen sind gesundheitsgefährdend, daher gibt es keinen Grund  Shisha-Bars anders zu behandeln als andere Gastgewerbe“, so die Begründung des Gerichts.  Der Gesetzgeber dürfe den Gesundheitsschutz höher werten als die Freiheiten von Gastwirten – auch wenn dies die wirtschaftliche Existenz gefährde. Der Shisha-Bar-Betreiber hatte gerade dies angeklagt.  95 Prozent der Kunden kämen nur wegen dem Rauchen zu ihm, das Verbot schränke ihn in seiner Berufs- und Handlungsfreiheit, so der Kläger.

Mit dem heutigen Urteil gilt in Bayern das stärkste Rauchverbot in Deutschland. Bereits im August  2010 wurden Ausnahmen wie das Rauchen in Festzelten, in Einraumkneipen oder in  Rauchernebenräumen gestrichen.


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