Das Bundesverfassungsgericht (BVG) hat am vergangenen Mittwoch einen Beschluss über das Verbot von Wasserpfeifen in Gastronomiebetrieben veröffentlicht. Das absolute Rauchverbot ist somit verfassungsgemäß.
Hintergrund war die Beschwerde eines Münchner Shisha-Bar-Betreibers, der den Fortbestand seines einräumigen Bistros durch das absolute Rauchverbot gefährdet sah. 95 Prozent seiner Kunden kämen zum Rauchen in seine Bars, so der Gastwirt.
Das BVG lehnte den Eilantrag des Bar-Betreibers, das Rauchverbot vorläufig auszusetzen, ab. Die Begründung: Der Gesundheitsschutz steht über den Freiheiten der Gastwirte. Die Wasserpfeife wurde bereits vom Landesgericht Bayern als gesundheitsgefährdend eingestuft.