Das Sozialreferat gehört zu einem der neun politischen Referate des Allgemeinen Studierenden Ausschuss (AStA) der Universität Mainz. Das Referat genießt eine bedeutsame Rolle innerhalb des Gremiums: die soziale Einrichtung ist die Anlaufstelle für unverschuldet in Not geratene Studierende. Die finanzielle Unterstützung ist nur eine Möglichkeit der Hilfe.
Studierende sind bekanntlich immer knapp bei Kasse. Irgendwie schaffen wir es dennoch über die Runden zu kommen. Wenn aber unerwartet der Nebenjob gekündigt wird oder ein Elternteil seine Arbeit verliert, der BAföG-Antrag nicht rechtzeitig bewilligt wurde, oder die Kreditschulden bei der Bank den letzten Cent aus der Tasche ziehen, dann überkommt einen ein Gefühl von Hilflosigkeit. Es ist beruhigend zu wissen, dass das AStA-Sozialreferat in solchen Situationen eine einmalige Finanzspritze anbietet. Das Geld kommt aus dem sogenannten Sozialtopf. Mit dem Semesterbeitrag zahlt jeder Studierende 0,75 Euro in diese Kasse ein und unterstützt somit das Solidarmodell. Doch wie funktioniert das jetzt?
Einfach hingehen und Geld verlangen?
Solidarisch heißt nicht, dass sobald Ebbe im Portemonnaie herrscht, die Gemeinschaft hinhalten muss. Die Referentinnen und Referenten richten sich nach der ‚Vergabeordnung des Sozialfonds‘, die detailliert festhält, was unter Notsituation zu verstehen ist und welche Finanzhilfen in welcher Höhe erlaubt sind. Zudem werden Studierende mit Kind, Schwangere, Studierende mit Behinderung und ausländische Studierende oder andere Benachteiligte besonders berücksichtigt. Prinzipiell hat jeder eingeschriebene Studierende der Universität Mainz das Recht einen Antrag zu stellen.
Ohne die Kontoauszüge der letzten drei Monate, Studienbescheinigung und Personalausweis läuft aber nichts.
Besonders die Kontoauszüge, sowie offene Rechnung oder sonstige Dokumente sollen die unverschuldete Notsituation belegen. Natürlich gibt es viele, die Geldprobleme haben. Aber die Hilfen sind begrenzt, da diese auch nur aus studentischen Mitteln finanziert werden. Deshalb muss die Referentin bzw. der Referent abwägen, ob, und wenn ja, wer, wie viel Unterstützung erhält. Das wichtigste Ziel des Referates ist es, den Studierenden, deren Immatrikulation gefährdet ist, mit allen vorhandenen Mitteln zu ermöglichen ihr Studium fortzusetzen. Dabei gibt es unterschiedliche Wege.
Welche Hilfe macht Sinn?
Welche Hilfe geeignet ist, wird in der Sprechstunde besprochen und ganz individuell der vorliegenden Situation angepasst. Ein Darlehen bietet sich zum Beispiel besonders an, wenn kurz vor dem Abschluss das angesparte Geld nicht mehr ausreicht. Attraktiv an dieser Variante ist, dass keine Zinsen anfallen und die Rückzahlungsfrist ein Jahr beträgt. Doch oft macht ein Darlehen wenig Sinn. Denn die meisten Studierenden, die das Sozialreferat aufsuchen, können sich nur schwer oder gar nicht von einem finanziellen Rückschlag erholen. Ist davon auszugehen, dass es dem Studierenden unzumutbar ist das benötigte Geld zurückzuzahlen, dann bietet sich eine ‚Barbeihilfe‘ an. Mit der Barbeihilfe wird eine große Last genommen, denn hier muss kein Penny zurückgezahlt werden.
Darüber hinaus gibt es noch die Sachbeihilfen. Besonders Zahnmedizinerinnen und Zahnmediziner, die sich aus eigener Kraft den benötigten Instrumentenkoffer für ihr Studium nicht leisten können, können einen Zuschuss erhalten. Allerdings müssen Quittungen innerhalb von zwei Monaten vorgelegt werden. Es gibt noch mehr: Freitische. Früher wurden diese in Form von Coupons vergeben. Heute wird die StudiCard aufgeladen, damit in der Mensa gespeist werden kann. Für Außenstehende scheint diese ganze Auflistung ein wenig verwirrend. Doch genau durch die unterschiedlichen Arten der einmaligen finanziellen Unterstützung, lässt sich (fast) jeder Fall lösen. Manchmal aber brauchen die Studies auch mehr als ‚nur‘ Geld, nämlich eine nützliche Beratung.
Mehr als nur finanzielle Unterstützung
Obwohl die Vergabe das Herzstück der Arbeit im Sozialreferat ist, setzten sich einige Referentinnen und Referenten mit speziellen Themen auseinander. Bei Fragen zu Kindergeld, Wohngeld, Zweitwohnsitzsteuer oder Langzeitstudiengebühren, zum Beispiel, können sie nützliche Tips oder informative Broschüren geben. Gelegentlich werden Kontaktdaten zu anderen sozialen Einrichtungen benötigt. Auch hier besitzt das Referat eine lange Liste an Beratungsstellen an der Uni und in der Stadt Mainz. Bei juristischen Angelegenheiten gibt es die Möglichkeit, die kostenlose Beratung eines Rechtsanwalts in Anspruch zu nehmen. Seit kurzer Zeit gibt es sogar eine, ebenfalls kostenlose, professionelle SchuldnerInnenberatung.
Kurzum: das Angebot an Hilfe ist umfangreich. Allerdings kennen immer noch zu wenige Studierende das Sozialreferat. Einige kostet es auch viel Überwindung, in die Sprechstunden zu kommen. Doch haben sie erst den Weg dorthin gefunden, wird die Erleichterung in den Gesichtern erkennbar, wenn sie in der Beratung ihre schwierige Situation ohne Scham darlegen können. Manchmal fließen auch Tränen und Verzweiflung ist den Stimmen zu hören. Ob durch eine finanzielle Unterstützung geholfen wird oder nur hilfreiche Informationen und Tips gegeben werden, am Ende gehen die Studierenden aus der Sprechstunde raus und haben wieder neuen Mut weiterzustudieren. Denn sie wissen da ist jemand, der ihnen in Notsituationen unter die Arme greift. Das Beste dabei: sie haben selbst dazu beigetragen.
Kontakt
Telefon: 06131 / 39-24822
Fax: 06131 / 37-1857
E-Mail: soziales@asta.uni-mainz.de
Homepage: www.asta.uni-mainz.de
Sozialsprechstunden
Michel Kleinschnieder: Mo., 15.00 – 17.00 Uhr
Nadine Heilmaier: Di., 14.00 – 16.00 Uhr
Anna Gnyp: Fr., 15.00 – 17.00 Uhr
Schlagworte: AStA, Campus, politische Referate, Solidarmodell, soziale Hilfstelle, Universität Mainz
Juli 10, 2009 um 11:28 |
[...] Lehrredaktion Online sagt: Juli 10, 2009 um 11:12 | Antworten [...]