von Lena Bassermann
Die Öffentlich-rechtlichen: Mehr Freiheiten zur Sicherung der Grundversorgung und Qualität
In der deutschen Medienlandschaft wird dieser Tage heftig gestritten. Für Diskussionsstoff sorgen der Entwurf zur 12. Änderung des Rundfunkstaatsvertrages im Generellen und die Online-Aktivitäten der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten im Besonderen. Wie das bei Streitigkeiten bekanntlich so ist, gibt es zwei herausragende Positionen. Da sind zum einen die, die der ARD und dem ZDF viele Freiräume eingestehen wollen. Ihr großes Argument ist, dass die öffentlich-rechtlichen Anbieter ihrem Grundversorgungsauftrag nachkommen müssen. Grundversorgen mit Information, Bildung und Unterhaltung sollen sie die ganze Gesellschaft. Um das zu leisten sei in einer zunehmend konvergenten Medienlandschaft ein umfangreiches Internetangebot unverzichtbar – vor allem um die jüngere Zielgruppe zu erreichen. Genau das gelingt mit dem reinen Rundfunkangebot nämlich kaum noch.
Die Öffentlich-rechtlichen: Bangen um die jungen Zuschauer
Soll das belegt werden, bedarf es keiner großen Argumentationslinien, vielmehr lässt man am besten die Zahlen sprechen: Mehr als 90 Prozent der 14-29 Jährigen informieren sich regelmäßig im Internet. Bei einem Blick auf die Alterspyramide der öffentlich-rechtlichen Anstalten wird nachvollziehbar, was ARD und ZDF befürchten. Der durchschnittliche ARD-Zuschauer ist 59 Jahre alt, der Durchschnitts-ZDF-Seher gar 61 – nah dran also am Mittel des Renteneintrittsalters (im Jahr 2006 lag das bei 63,3 Jahren). Sämtliche Versuche, das Programm krampfhaft zu verjüngen sind bislang kläglich gescheitert. Werde nun der Handlungsspielraum im Internet eingeschränkt, untergrabe das die Akzeptanz von ARD und ZDF bei jungen Menschen noch mehr. Außerdem seien die Angebote von ARD und ZDF ein Garant für Qualität. Die Befürchtung hier: Die Vielfalt des Internetangebots den privaten Anbietern zu überlassen führe zu einem Qualitätsverfall.
Politiker fürchten „Zwei-Klassen-Mediengesellschaft“
Schwer ist es nicht zu erraten, wer diese Position unterstützt. An prominenter Stelle zu nennen ist vor allen der rheinland-pfälzische Ministerpräsident und SPD-Chef Kurt Beck. Der hat nämlich noch weitere Ämter inne. Als Verwaltungsratsvorsitzender des ZDF und Vorsitzender der Rundfunkkommission verwundert sein Engagement für einen Ausbau des dualen Systems auf den Online-Bereich nur wenig. Unterstützt wird das becksche Lager von sämtlichen Lobbygruppen und Regierungsmitgliedern. Sie sprechen gar von einer „Zwei-Klassen-Medienlandschaft“, wenn das öffentlich-rechtliche Angebot im Internet eingeschränkt würde, dem kommerziellen Rundfunk jedoch alles erlaubt sei.
Die Privaten: Wettbewerbsnachteile und Verstoß gegen die Grundidee der „Freien Presse“
An dieser Stelle kommt die Gegenseite ins Spiel. Gebildet wird sie – grob umrissen – von Oppositionsparteien, Interessensverbänden der IT- und Medienbranche, Verlegerverbänden und Privatsendern. Sie argumentieren vor allem mit der Gebührenfinanzierung. Durch diese seien die öffentlich-rechtlichen Anbieter nämlich komfortabel versorgt und müssten sich keine Gedanken ums Geld verdienen machen – ganz im Gegensatz zu den privaten Anbietern. Die fürchten ein Anwachsen der Meinungsmacht von ARD und ZDF und das kollidiere mit den Grundideen der freien Presse in Deutschland – die bewusst nicht den strengen Reglementierungen des Rundfunks unterworfen ist. ARD und ZDF sollen auf elektronische Presse verzichten, denn damit würden sie direkt mit den Angeboten der freien Presse in Konkurrenz treten und das bringe Wettbewerbsnachteile für die Verlage mit sich. Die Verlage verfügten schließlich nicht über GEZ-Gebühren, denn eine gebührenfinanzierte Presse gibt es schließlich nicht – und das mit Grund, nämlich der Sicherung der Meinungsfreiheit- und Vielfalt. Die parteiliche Besetzung der Rundfunkräte ist ein weiter Punkt, ebenso wie das Fehlen einer klaren Definition von „elektronischer Presse“. Hinzu kommt noch die Debatte um das EU-Wettbewerbsrecht.
Noch viele Fragen offen
Eine Menge offener Fragen also, von denen wohl zuerst klar festgelegt werden muss, wo die Grenzen des Handlungsspielraums der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanbieter sind. Am Donnerstag haben die Ministerpräsidenten vorläufig enge Grenzen für ARD und ZDF gesetzt. Die endgültige Entscheidung steht jedoch noch aus – bis dahin zeigen sich die Öffentlich-rechtlichen optimistisch, diese Grenzen ausdehnen zu können.
Juni 26, 2008 um 11:27 |
[...] „Zwei-Klassen-Mediengesellschaft“ oder Verlust der Meinungsvielfalt? [...]